Sie ist die älteste und immer noch häufigste aller Bestattungsarten; und wird üblicherweise am Wohnsitz der/des Verstorbenen vollzogen. Auf Wunsch kann die Beisetzung auch auf einem anderen Friedhof vollzogen werden, dies muss mit der zuständigen Friedhofsverwaltung abgeklärt werden. Die Grabstätten werden in zwei Kategorien unterteilt: Das Reihengrab Hier haben Sie keine Einflussmöglichkeiten auf die Grablage. Die Gräber werden hier der „Reihe nach“ zugeteilt. Das Wahlgrab Gegen eine Gebühr erwirbt man für einen bestimmten Zeitraum (Ruhezeit) ein Nutzungsrecht an dieser Grabstelle.
Feuerbestattung
Sie kann in gleichem feierlichen Rahmen wie die Erdbestattung abgehalten werden. Die/der Verstorbene wird in einem Krematorium in einem geschlossenem Sarg eingeäschert. Vor der Einäscherung hat der Gesetzgeber noch eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet, die im allgemeinen im Krematorium stattfindet. Die zurückbleibende Asche wird in eine Aschekapsel gefüllt, die wiederum in eine Schmuckurne eingesetzt und dann bestattet wird.
Hatte die/der Verstorbene einen besonderen Bezug zum Meer ist auch eine Seebestattung möglich.
Ihr geht eine Feuerbestattung voraus. Die spezielle Seeurne wird außerhalb der Drei-Meilen-Zone nach seemännischen Brauch dem Meer übergeben. Selbstverständlich können die Angehörigen auch dieser Beisetzung beiwohnen.
Naturbestattung in Ruheforst und Friedwald. Die Naturbestattung ist eine Alter-native zu den herkömmlichen Bestattungsarten und bietet die Möglichkeit der Aschenbeisetzung in der natürlichen Umgebung des Waldes. Die Harmonie die Ruhe und das Aufgehen in der Natur bilden die Grundlage für die Philosophie dieser Beisetzungsart. In naturbelassenen offenen Waldgebieten wird hier die Asche an den Wurzeln von Bäumen beigesetzt.